Funktion · GoBD-Buchhaltung

Buchhaltung, bei der der Steuerberater zufrieden nickt.

Doppelte Buchführung mit Festschreibung nach § 146 AO. Eine festgeschriebene Buchung lässt sich nicht mehr löschen — nur per Storno korrigieren. Jede Buchung wird mit Person und Zeitpunkt protokolliert.

GoBD-konform · DSGVO-sauber · Aus Deutschland

Keine Kreditkarte.

Warum Excel-Buchhaltung zum Risiko wird

  • ·In Excel lässt sich jede Buchung nachträglich ändern oder löschen — das ist nicht GoBD-konform.
  • ·Belege liegen in einem Ordner, die Buchung in der Tabelle, der Zusammenhang im Kopf des Kassenwarts.
  • ·Beim Kassenwart-Wechsel ist unklar, was wann warum gebucht wurde.
  • ·Bei einer Betriebsprüfung muss jede Buchung samt Beleg und Änderungshistorie nachweisbar sein.

Wie Bundaris Buchungen festschreibt

Festschreibung nach § 146 AO

Festgeschriebene Buchungen lassen sich nicht mehr ändern oder löschen — durchgesetzt per Datenbank-Trigger, nicht nur per Konvention.

Storno statt Löschen

Korrekturen erfolgen über nachvollziehbare Storno-Buchungen. Original und Korrektur bleiben beide sichtbar.

Rechnung direkt aus der Buchung öffnen

Ausgaben werden beim Erfassen automatisch gebucht. Eine E-Rechnung lesen Sie dabei mit einem Klick aus, statt sie abzutippen. Hochgeladene Eingangsrechnungen und Beitragsrechnungen öffnen Sie direkt aus der Buchung — der Zusammenhang liegt im System, nicht im Kopf.

Protokoll jeder Buchung

Anlegen, Festschreiben und Stornieren werden mit Person und Zeitpunkt protokolliert. Die letzten 200 Einträge sehen Inhaber und Vorstand in den Datenschutz-Einstellungen.

Passend zur Rechtsform

Gemeinnützige Vereine erhalten eine EÜR nach steuerlichen Sphären. Bei einer GmbH bleiben EÜR und Sphären ausgeblendet, die GuV erstellt Ihr Steuerberater aus dem DATEV-Export.

Sauberer Kontenrahmen

Vorkonfigurierter Kontenrahmen (SKR42-orientiert), um eigene Konten erweiterbar. Festschreiben bis zu einem Stichtag und DATEV-Export für den Steuerberater.

Standards, die nicht verhandelbar sind.

DSGVO-konform

AVV inklusive. Verfahrensverzeichnis vorausgefüllt.

Hosting in Deutschland

Daten in deutschen Rechenzentren. Eigene Datenbank pro Organisation.

GoBD § 146 AO

Festschreibung mit DB-Trigger. Storno statt Löschen.

Eigene Mail-Domain

Versand und Antworten unter Ihrer Domain.

Häufig gefragt.

Ist die Buchhaltung wirklich GoBD-konform?

Ja. Die Festschreibung nach § 146 AO wird per Datenbank-Trigger durchgesetzt: Eine festgeschriebene Buchung lässt sich nicht mehr ändern oder löschen, nur per Storno korrigieren. Anlegen, Festschreiben und Stornieren werden mit Person und Zeitpunkt protokolliert.

Ersetzt Bundaris meinen Steuerberater?

Nein — Bundaris hält Ihre laufende Buchhaltung sauber und prüfbar. Den Jahresabschluss, die EÜR oder die Bilanz erstellt Ihr Steuerberater aus den Exporten. Sie liefern ihm saubere, festgeschriebene Daten.

Wir sind eine GmbH, keine gemeinnützige Organisation — passt das?

Ja. Bundaris richtet sich nach Ihrer Rechtsform: Als GmbH bleiben Spenden, EÜR und gemeinnützige Sphären ausgeblendet. Sie buchen auf den mitgelieferten Kontenrahmen und ergänzen eigene Konten, etwa für Umsatzerlöse. Eine GuV-Ansicht gibt es nicht; die GuV erstellt Ihr Steuerberater aus dem DATEV-Export.

Kann Bundaris E-Rechnungen von Lieferanten einlesen?

Ja. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2 lesen Sie beim Erfassen einer Ausgabe mit einem Klick aus: Lieferant, Rechnungsnummer, Daten, Beträge und Bankverbindung stehen danach im Formular, soweit die Rechnung sie enthält. Sie prüfen und speichern. Gespeichert wird die Originaldatei, bei einer XRechnung also die XML-Datei. Scans, Fotos und PDFs ohne eingebettete Rechnungsdaten liest die Bilderkennung.

Rechtliche Grundlagen im Detail: GoBD im Verein · E-Rechnung im Verein · Verein als Arbeitgeber

Probieren Sie es einfach aus.

Kostenlos starten. Keine Karte, keine Verpflichtung.