Funktion · Softwarewechsel

Wechseln, ohne bei null anzufangen.

Der Wechsel scheitert selten an der neuen Software. Er scheitert an der Frage, was aus Ihren Mitgliedern und ihren Lastschriften wird. Bei uns kommen beide mit: zuletzt 32.823 Mitglieder samt 32.816 SEPA-Mandaten, in einem einzigen Durchgang. Kein Mitglied musste neu unterschreiben.

GoBD-konform · DSGVO-sauber · Aus Deutschland

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Was Vereine vom Wechsel abhält

  • ·Überstehen die SEPA-Mandate den Wechsel nicht, müssen Sie alle neu einholen: anschreiben, warten, nachfassen. Ein halbes Jahr, in dem der Beitragseinzug wackelt.
  • ·Ob nach der Übernahme wirklich alles drin ist, prüft niemand nach — bei tausend Mitgliedern zählt das keiner durch.
  • ·Spalten, die das neue System nicht kennt, fallen weg. Auffallen tut es Monate später, wenn jemand die Bootsplatz-Nummer sucht.
  • ·Und wenn es schiefgeht, stehen Sie ohne funktionierende Verwaltung da — mitten im Beitragsjahr.

Was beim Wechsel mitkommt

Kein einziger Brief an Ihre Mitglieder

Mandatsreferenz und Unterschriftsdatum kommen mit. Sie bleiben Gläubiger, Ihre Gläubiger-ID bleibt Ihre — damit bleiben alle erteilten Mandate gültig. 32.816 Mandate haben diesen Weg bereits genommen.

Fünfstellig ist kein Sonderfall

Ein realer Vollexport mit 32.921 Sätzen in 31 Spalten: 32.823 Mitglieder übernommen, von 32.914 Bankverbindungen keine einzige beanstandet, eine einzige inhaltliche Anmerkung im gesamten Bestand. Zweimal eingelesen, beide Male dasselbe Ergebnis. Ist Ihr Bestand kleiner, ist er für uns Routine.

Mitglieder samt Zuordnung

Mitgliedsnummer, Eintritts- und Austrittsdatum, Beitragsklasse, Familienverbund mit Zahler. Mitglied 847 ist hinterher Mitglied 847.

Nichts wird verworfen

Eine Spalte, die Bundaris nicht kennt, landet beim Mitglied als Zusatzfeld. Eine ungültige IBAN wird nicht gelöscht, sondern im Original gespeichert, mit Hinweis versehen und zur Prüfung markiert.

Vorschau, bevor etwas geschrieben wird

Sie sehen Zeile für Zeile, was ankommen würde, samt Warnungen. Erst Ihr Klick übernimmt. Passt etwas nicht, nehmen Sie den gesamten Import innerhalb von 48 Stunden zurück.

Der technische Teil ist schnell erzählt

Liste als CSV oder Excel hochladen, Spalten zuordnen, Vorschau ansehen, übernehmen. Bundaris schlägt die Zuordnung vor; wer regelmäßig dasselbe Format einliest, speichert sie als Profil.

Standards, die nicht verhandelbar sind.

DSGVO-konform

AVV inklusive. Verfahrensverzeichnis vorausgefüllt.

Hosting in Deutschland

Daten in deutschen Rechenzentren. Eigene Datenbank pro Organisation.

GoBD § 146 AO

Festschreibung mit DB-Trigger. Storno statt Löschen.

Eigene Mail-Domain

Versand und Antworten unter Ihrer Domain.

Häufig gefragt.

Müssen wir die SEPA-Mandate neu einholen?

Nein. Enthält Ihr Export die Mandatsreferenz und das Unterschriftsdatum, werden beide übernommen. Sie bleiben Gläubiger und behalten Ihre Gläubiger-ID, damit bleiben die erteilten Mandate gültig. Fehlt in der Datei eine Referenz, vergibt Bundaris eine neue.

Läuft der erste Beitragseinzug dann sofort normal?

Die erste Abbuchung nach dem Wechsel läuft als Erstlastschrift, weil in Bundaris noch keine Einzugshistorie zu den Mandaten existiert. Das ist zulässig und für die Mitglieder nicht erkennbar — alle weiteren laufen als Folgelastschrift.

Was passiert mit Spalten, die Bundaris nicht kennt?

Die gehen nicht verloren. Der Inhalt wird beim Mitglied als Zusatzfeld gespeichert und ist im Datenblatt sichtbar.

Können wir den Import rückgängig machen?

Ja, innerhalb von 48 Stunden als Ganzes. Eine Ausnahme: Wurden an Mitglieder aus dem Import bereits Rechnungen gestellt, greift die GoBD-Aufbewahrungspflicht und der Bestand bleibt bestehen.

Wir arbeiten bisher mit Excel — passt das hier für uns?

Ja, der Weg ist derselbe: Datei hochladen, Spalten zuordnen, Vorschau prüfen, übernehmen. Ein Unterschied bleibt bei den Lastschriften — Mandatsreferenz und Unterschriftsdatum kommen nur mit, wenn sie in der Tabelle auch gepflegt wurden. Fehlen sie, vergibt Bundaris neue Referenzen; die unterschriebenen Mandate Ihrer Mitglieder bleiben davon unberührt.

Rechtliche Grundlagen im Detail: SEPA-Lastschrift im Verein

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