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SMS-Versand

Kurznachrichten an Ihre Mitglieder senden — Voraussetzungen, Ablauf und Pflichten.

Mit dem SMS-Versand erreichen Sie Ihre Mitglieder per Kurznachricht, etwa für Terminerinnerungen oder kurzfristige Absagen. Versendet wird nur an Mitglieder, die der SMS-Kommunikation zugestimmt und eine Telefonnummer hinterlegt haben.

Voraussetzung

SMS ist ein kostenpflichtiges Zusatz-Modul. Sobald „SMS" in Ihrer Seitenleiste erscheint, ist es für Ihre Organisation aktiv.

Modul noch nicht sichtbar? Schreiben Sie uns an info@bundaris.de, dann schalten wir den SMS-Versand frei.

Schritt für Schritt

  1. Einwilligungen einholen: Im Mitglieder-Detail aktivieren Sie „Infos und Benachrichtigungen per SMS erlaubt". Mitglieder können diese Einwilligung auch selbst im Mitgliederbereich setzen.
  2. Öffnen Sie „SMS" in der Seitenleiste.
  3. Wählen Sie die Empfänger über den Mitglieds-Status, zum Beispiel „aktiv".
  4. Schreiben Sie Ihre Nachricht. Die Vorschau zeigt, wie viele Mitglieder erreicht werden.
  5. Senden Sie die Nachricht und bestätigen Sie den Versand.

Wichtig

  • Versendet wird ausschließlich an Mitglieder mit Einwilligung und gültiger Telefonnummer.
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Zusatz „STOP zum Abbestellen" wird automatisch angehängt.
  • Jede SMS verursacht Kosten. Pflicht-Nachrichten wie Beitragsbescheide laufen unabhängig davon über E-Mail.
Der SMS-Versand wird einmalig technisch freigeschaltet. Solange das nicht geschehen ist, meldet der Versand einen Fehler statt zu senden — es gehen keine Nachrichten unbemerkt verloren.