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SMS-Versand

Kurznachrichten an Ihre Mitglieder senden — Voraussetzungen, Ablauf und Pflichten.

Mit dem SMS-Versand erreichen Sie Ihre Mitglieder per Kurznachricht, etwa für Terminerinnerungen oder kurzfristige Absagen. Versendet wird nur an Mitglieder, die der SMS-Kommunikation zugestimmt und eine Telefonnummer hinterlegt haben.

Voraussetzung

SMS ist ein kostenpflichtiges Zusatz-Modul. Sobald „SMS“ in Ihrer Seitenleiste erscheint, ist es für Ihre Organisation aktiv.

Modul noch nicht sichtbar? Schreiben Sie uns an info@bundaris.de, dann schalten wir den SMS-Versand frei.

Schritt für Schritt

  1. Einwilligungen einholen: Im Mitglieder-Detail aktivieren Sie „Infos und Benachrichtigungen per SMS erlaubt“.
  2. Öffnen Sie „SMS“ in der Seitenleiste.
  3. Wählen Sie die Empfänger über den Mitglieds-Status, zum Beispiel „aktiv“.
  4. Schreiben Sie Ihre Nachricht. Die Vorschau zeigt, wie viele Mitglieder erreicht werden.
  5. Senden Sie die Nachricht und bestätigen Sie den Versand.

Wichtig

  • Versendet wird ausschließlich an Mitglieder mit Einwilligung und gültiger Telefonnummer.
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Zusatz „STOP zum Abbestellen“ wird automatisch angehängt.
  • Jede SMS verursacht Kosten. Pflicht-Nachrichten wie Beitragsbescheide laufen unabhängig davon über E-Mail.
Der SMS-Versand wird einmalig technisch freigeschaltet. Solange das nicht geschehen ist, meldet der Versand einen Fehler statt zu senden — es gehen keine Nachrichten unbemerkt verloren.