SMS-Versand
Kurznachrichten an Ihre Mitglieder senden — Voraussetzungen, Ablauf und Pflichten.
Mit dem SMS-Versand erreichen Sie Ihre Mitglieder per Kurznachricht, etwa für Terminerinnerungen oder kurzfristige Absagen. Versendet wird nur an Mitglieder, die der SMS-Kommunikation zugestimmt und eine Telefonnummer hinterlegt haben.
Voraussetzung
SMS ist ein kostenpflichtiges Zusatz-Modul. Sobald „SMS" in Ihrer Seitenleiste erscheint, ist es für Ihre Organisation aktiv.
Modul noch nicht sichtbar? Schreiben Sie uns an info@bundaris.de, dann schalten wir den SMS-Versand frei.
Schritt für Schritt
- Einwilligungen einholen: Im Mitglieder-Detail aktivieren Sie „Infos und Benachrichtigungen per SMS erlaubt". Mitglieder können diese Einwilligung auch selbst im Mitgliederbereich setzen.
- Öffnen Sie „SMS" in der Seitenleiste.
- Wählen Sie die Empfänger über den Mitglieds-Status, zum Beispiel „aktiv".
- Schreiben Sie Ihre Nachricht. Die Vorschau zeigt, wie viele Mitglieder erreicht werden.
- Senden Sie die Nachricht und bestätigen Sie den Versand.
Wichtig
- Versendet wird ausschließlich an Mitglieder mit Einwilligung und gültiger Telefonnummer.
- Der gesetzlich vorgeschriebene Zusatz „STOP zum Abbestellen" wird automatisch angehängt.
- Jede SMS verursacht Kosten. Pflicht-Nachrichten wie Beitragsbescheide laufen unabhängig davon über E-Mail.
Der SMS-Versand wird einmalig technisch freigeschaltet. Solange das nicht geschehen ist, meldet der Versand einen Fehler statt zu senden — es gehen keine Nachrichten unbemerkt verloren.